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Praxis für Psychotherapie und Beratung | Dr. rer. medic. Dipl. Psych. Anja Zschieschang

Bitte füllen Sie für die vollständige Terminanfrage zum Ersttermin alle Felder aus.

Bitte beachten Sie, dass ich eine Privatpraxis für Psychotherapie und Beratung habe.

D.h., dass ich gesetzlich versicherte Patienten nur über den Weg der sog. „Kostenerstattung“ behandeln kann. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Eine davon ist, dass Sie nachweisen müssen, dass sie über einen bestimmten Zeitraum erfolglos versucht haben, einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz zu bekommen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter "Versicherung" bzw. "gesetzlich krankenversichert".

Die Daten werden sicher gespeichert und dienen zur Vorbereitung des Ersttermines. Solten Sie den Termin stornieren, werden auch alle hier erhobenen Daten gelöscht.

 

(Dies ist eine Pflichtfrage.)
Versicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Den individuellen Umfang Ihrer Absicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen. Sie bekommen von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen.
Soldat*innen dürfen sich in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Sie müssen lediglich zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) vom Truppenarzt mitbringen. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Angehörige der Bundespolizei dürfen sich ebenfalls zur psychotherapeutischen Behandlung an private Psychotherapiepraxen wenden. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Dienstausweis zur ersten Sitzung mit.
Psychotherapie ist beihilfefähig. Die Kosten werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und anteilig durch die Private Krankenkasse erstattet. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und ob eine Selbstbeteiligung entstehen wird.
Wenn Sie bei der BKK-VBU versichert sind, ist die Kostenübernahme der Psychotherapie in meiner Praxis möglich. Ich kann meine Leistungen direkt mit der BKK-VBU abrechen. Sie können einen Termin zum Erstgespräch bei mir vereinbaren. Die Kosten trägt ihre Krankenkasse für Sie. Diese Form der direkten Kostenerstattung ist gegebenenfalls auch mit verschiedenen anderen Betriebskrankenkassen möglich. Bitte sprechen Sie mich dazu persönlich an.

Sie können sich auch dafür entscheiden, die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung selbst zu tragen. Dies hat unter anderem den Vorteil, schnell mit der Psychotherapie starten zu können, da Formalitäten entfallen. Auch besteht Diskretion gegenüber Ihren Versicherungen sowie Ihrer Krankenkasse. Dies kann z.B. sein, wenn es Ihnen aus beruflichen (angestrebte Verbeamtung) oder versicherungsrechtlichen Gründen (vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung) wichtig ist, dass keine Informationen über Diagnosen oder die Therapie an Ihre Krankenkasse übermittelt werden sollen oder auch, wenn es sich um ein Anliegen handelt, welches in den Bereich Coaching, Beratung oder Paartherapie fällt.

Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt ebenfalls in Anlehnung an den Honorarsatz gemäß GOP. Eine Therapiestunde (50 Minuten) kostet im Normalfall 135 Euro.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert versichert sind, sind Sie normalerweise an sogenannte Vertragstherapeut*innen (mit Kassensitz) gebunden. Privatpraxen, d.h. approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung, dürfen mit gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen abrechnen (Kostenerstattungsverfahren).

Die kann der Fall sein, wenn Sie eine Therapie benötigen aber in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz finden. In diesem Fall haben Sie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf Erstattung der Kosten einer notwendigen Behandlung durch Ihren Versicherer, bei einem Behandler mit identischer Qualifikation, auch wenn diese keinen Kassensitz innehaben.

Eine direkte Abrechnung mit der Kasse erfolgt nicht. Im Rahmen der Kostenerstattung schicke ich die Rechnungen direkt an Sie. Sie erhalten, ähnlich wie bei Privatversicherten, eine Erstattung der Kosten von Ihrer Versicherung.

Nicht alle Kassen halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Auf der Seite https://www.therapie.de/psyche/info/ finden Sie viele hilfreiche und gut aufbereitete Informationen rund um das Thema Psychotherapie, einschließlich aller nötigen Informationen zum Thema Kostenerstattung (https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/).

Hilfe bei Schwierigkeiten im Umgang mit Ihrer Krankenkasse finden Sie zum Beispiel hier: https://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen

Informationen zur Kostenerstattung - Download

Formulare zur Kostenerstattung - Download

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